Schwangerschaftskonfliktberatung
Sie sind schwanger und wissen nicht, ob Sie Ihr Kind bekommen sollen oder haben sich bereits für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden?
Sie zweifeln und fragen sich, ob Sie der dauerhaften Verantwortung gewachsen sind, ob die Beziehung zu Ihrem Partner die „Belastungsprobe Kind“ aushält oder auch wie Sie Ihre Ausbildung oder Ihren Beruf mit dem Kind vereinbaren sollen …
Die Mitarbeiterinnen unserer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle bieten Unterstützung im Entscheidungsprozess und stellen Ihnen auf Wunsch die erforderliche Bescheinigung nach § 219 StGB aus. Die Beratung kann folgende Themen umfassen:
- Unterstützung im Entscheidungsprozess
- Informationen über gesetzliche Bestimmungen und Unterstützungsmöglichkeiten
- Ausstellung der Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB
- Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
- Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Wir nehmen uns für Sie Zeit und beraten Sie ergebnisoffen und ohne jede Form von Überredung, Belehrung oder gar Schuldzuweisung. Unsere Beratung ist kostenfrei und auf Wunsch auch anonym möglich. Wir beraten unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit und unterliegen der Schweigepflicht.
Sie können uns alleine oder auch in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson aufsuchen.