Was ist Betreuung




Es handelt sich hier um die Betreuung nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 1896 BGB besagt:
Für Menschen, die wegen Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, wird ein Betreuer bestellt. Davor wird allerdings geprüft, für welche Lebensbereiche die Betreuung wirklich erforderlich ist. Für diese Tätigkeiten handelt der Betreuer als gesetzlicher Vertreter der betreuten Person.

Was wird mit der Betreuung erreicht?
Der Betreuer steht der betreuten Person zur Seite und unterstützt sie. Er bestimmt nicht über die betreute Person, sondern handelt nach deren Wünschen und zu deren Wohl. Die betreute Person soll befähigt werden ihr Leben möglichst nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die Betreuung soll dabei helfen, bestehende Beeinträchtigungen, so weit wie möglich zu überwinden.

Wie geschieht das praktisch?
Um zum Wohl der betreuten Person handeln zu können, muss der Betreuer deren Lebensumstände und Bedürfnisse kennen. Dafür ist der persönliche Kontakt ganz wichtig.
Man darf die Tätigkeit des Betreuers aber nicht mit einer pflegerischen Tätigkeit verwechseln. Der Betreuer ist vor allem gesetzlicher Vertreter und Organisator. Zum Beispiel wird er eine pflegebedürftige behinderte Person nicht selbst pflegen, sondern dafür sorgen, dass ihr eine Pflegeperson zur Verfügung steht.

Im Rahmen dieser organisatorischen Aufgaben stellt der Betreuer, soweit erforderlich, den Kontakt zu Ärzten, Arbeitgebern, Behörden, Vermietern oder anderen Organisationen her. 

Was könnte das mit Ihnen zu tun haben
Sehr viel, denn auch Sie können Betreuer sein! Es handelt sich hier um ein Ehrenamt, für das immer Menschen gesucht werden. Wenn Sie also Betreuer sind oder sich vorstellen können, es zu werden, sind Sie bei uns genau richtig!


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