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05.06.2018

Informationsveranstaltung: Gesetzliche Neuerungen bei Unterbringung und Zwangsbehandlung

13.06.18 von 17.00 – 19.00 Uhr in der Kreisverwaltung Ahrweiler
 
Die Behandlung gegen den Willen eines Betreuten ist im § 1906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit einem richterlichen Beschluss möglich. Dies gilt übrigens nicht nur für Betreute und ihre Betreuer, sondern auch für Vollmachtgeber und ihre Bevollmächtigten. Über aktuelle rechtliche Änderungen wird Herr Dr. Prinz, Betreuungsrichter beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, referieren und Fragen beantworten.

Die Veranstaltung findet am 13.06.18 von 17.00 – 19.00 Uhr in der Kreisverwaltung Ahrweiler in Kooperation der Betreuungsvereine im Landkreis Ahrweiler mit der Betreuungsbehörde statt.
Um Voranmeldung wird gebeten.
Tel.: 02641 / 975-424, 02641 / 975-556 oder 02641 / 975-558, Fax: 02641 / 975-7580, E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-ahrweiler.de


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