Impfung für Rechtliche Betreuer*innen tätig in Stationären Pflegeeinrichtungen

Mitteilung vom 12.März 2021 des MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT UND DEMOGRAFIE RHEINLAND-PFALZ
Personen, die als Rechtliche Betreuer*innen Bewohner*innen in Stationären Pflegeeinrichtungen betreuen, können sich über die Online/Hotline - Terminvergabe für einen Impftermin anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuung beruflich oder ehrenamtlich geführt wird. Auch ist unerheblich, ob die Betreuung durch einen Angehörigen oder eine Drittperson geführt wird.

Als Nachweis der Anspruchsberechtigung gilt eine Bescheinigung der entsprechenden Stationären Pflegeinrichtung, die auch formlos auf einem entsprechenden Briefkopf sein kann. Aus ihr muss hervorgehen, dass die anspruchsberechtigte Person mindestens eine Rechtliche Betreuung bei einer Bewohner*in der Einrichtung führt.